Ab dem 01.01.2022 gilt im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eine erfreuliche Neuerung: Das Gesetz ermöglicht eine nach der Aufenthaltsdauer in der stationären Pflegeeinrichtung gestaffelte finanzielle Entlastung beim persönlichen Eigenanteil an den Pflegekosten. Die Entlastung reicht von einem Zuschlag von 5 Prozent bei einem Aufenthalt von einem Jahr bis hin zu 70 Prozent bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 36 Monaten.
Spätestens bis zum Jahreswechsel wird die Pflegekasse darüber detailliert in einem individuellen Leistungsbescheid informieren. Im direkten Vertragsverhältnis zu uns ändert sich für unsere Bewohner und deren Angehörige nichts. Wir bitten diese jedoch, uns zeitnah nach Erhalt des persönlichen Leistungsbescheides eine Kopie davon für unsere Unterlagen zukommen zu lassen. Vielen Dank vorab.